Das Gesundheitswesen ist geprägt durch vielfältige und schnelllebige Aktivitäten des Gesetzgebers. Das Medizinrecht vereint rechtliche Disziplinen im Sozialrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht sowie Berufsrecht und erfordert aufgrund seiner Komplexität ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinären Sachverstand.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
Medizinrechtliches Vertragsrecht
- Gründung, Erweiterung, Auseinandersetzung von Gesellschaften
- Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, ÜBAG
- Job-Sharing, Teil-Gemeinschaftspraxis, Apparategemeinschaft
- Praxisnachfolge
- Anstellungsverträge für Praxismitarbeiter und angestellte Ärzte
- Praxismietvertrag
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Kooperationsverträge
Vertragsarztrecht
- Niederlassung, Zulassung, Nachbesetzung
- Disziplinarverfahren, Zulassungsentziehung
- Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Honorarkürzungen, Regresse
- Vergütungs- und Liquidationsrecht
- HVM, RLV/QZV, Praxisbesonderheiten, Fallzahlerhöhung
- Teilnahme an Versorgungsformen
- Ermächtigung
Arzthaftung
- Behandlungsfehler, Aufklärungspflichtverletzung, Dokumentationsversäumnisse
- Haftpflicht- und Schadensersatzrecht
- Strafrechtliche Haftung, insb. Körperverletzung, Fahrlässige Tötung, Falschabrechnung
Prozessvertretung
- Medizinrechtliche Prozessvertretung vor staatlichen Gerichten
- Vertretung vor Zulassungsausschüssen, Berufungsausschüssen, Disziplinarausschüssen
- Schiedsgerichtliche Verfahren: Parteivertretung / Schiedsrichterin
- Schlichtung / Moderation